Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt im Kern, dass Internetnutzer selbst bestimmen dürfen, ob, von wem und wie ihre Daten gespeichert und verwendet werden dürfen. Dafür muss der Webseiten-Betreiber den Kunden auf verständliche Art und Weise über die Details der Datenerhebung und Datenübertragung unterrichten. Hierfür werden unter anderem Datenschutzhinweise auf die Webseite gestellt und Sicherheitsprotokolle eingerichtet.
Was muss man im Zuge der DSGVO beachten?
Auf einer Webseite gibt es viele versteckte Orte, an denen Daten erhoben und übertragen werden. Das reicht von den Schriftarten über Google-Maps und Formulare bis hin zu Elementen wie Videos. In vielen Fällen ist die Rechtsprechung bei den datenschutzrelevanten Details noch nicht klar, in anderen Bereichen sind die Vorschriften eindeutig.
Folgende Punkte werden beim Datenschutz-Check geprüft:
- Google Analytics IP-Anonymisierung
- Google Analytics Opt-Out-Funktionalität
- Cookie Hinweis
- Datenschutzerklärung
- Impressum
- Newsletter-Anmeldung
- Kontaktformulare
- Kommentarfunktion
- SSL Verschlüsselung
- Verwendung der Google Dienste „Fonts“ und „Maps“
- Einbindung sozialer Medien
- Einbindung externer Webdienste
- WordPress und Plugins
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne auch ein Angebot zur Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
Ganz wichtig: Der DSGVO-Check ersetzt keine Rechtsberatung. Er zeigt datenschutzrelevante Punkte der Webseite auf und gibt Handlungsempfehlungen. Rechtssicherheit kann und darf nur ein Anwalt garantieren.
Sie erhalten nach der Bestellung eine Bestätigungsmail mit einem Link zum Auftragsformular, mit dem alle erforderlichen Daten abgefragt werden.
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